Archiv für Oktober 28th, 2009
Auch die private Krankenkasse muss keine Laser-OP zahlen
Das berichtete gestern die Nachrichtenagentur n-tv. Der Meldung lag der Fall eines Mannes zugrunde, der sich die Operationskosten von 4.300 Euro zur Korrektur seiner Fehlsichtigkeit von seiner privaten Krankenkasse erstatten lassen wollte. Die Richter des Amtsgerichts München wiesen die Klage jedoch ab.
Zur Begründung hieß es, dass man Behandlungen nicht für medizinisch notwendig befinden könne, wenn sie mit einem erheblichen Risiko verbunden seien. Diese Risiken reichen bis hin zu einer möglichen Erblindung, so die Richter. Auch bestünde die Möglichkeit, dass trotz Laser-Operation weiterhin eine Brille getragen werden müsse.
Somit sei diese die bessere Alternative, eine Weitsichtigkeit auszugleichen. Viele Patienten, die unter einer Fehlsichtigkeit leiden, dürften über das Urteil wenig erfreut sein. Denn wie auch die Richter einräumten, besteht für Versicherte grundsätzlich das Recht, zwischen unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten zu wählen und sich durchaus auch für eine teurere Methode zu entscheiden. Dennoch sehen sie sich mit den immensen Kosten für eine Laser-OP allein gelassen. Dies ist für viele oft der ausschlaggebende Grund, sich in einem anderen Land behandeln zu lassen.
Dabei sind die Risiken einer Augen-Laser-Operation heutzutage äußerst gering. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten und die Schonzeit ist um Vieles kürzer als bei den meisten anderen Operationen. Ausführliche Informationen zum Thema Lasik, der am meisten verbreiteten Operationsmethode, finden Sie in unserem Themenspecial auf www.flymedic.de, Ihrer Internetplattform für Medizintourismus und Behandlungen im Ausland.